G
Ziviltechniker
FAQ "G"
Im Umsetzungsprozess der EU-Wasserrahmenrichtlinie begleitet CCE seine Kunden neben Konzeptionen zur Gewässerentwicklung und flussgebietsbezogenen Bewirtschaftungsplänen auch im Bereich des Hochwasserschutzes durch die Erstellung von Gefahrenzonenplänen.
Der Gefahrenzonenplan ist ein flächenhaftes Gutachten über die Gefährdungen in einem bestimmten Gebiet und soll als Grundlage für die Raumplanung, das Bau- und das Sicherheitswesen dienen. Aufgrund von Untersuchungen und Erhebungen werden anschließend je nach Gefährdungspotenzial parzellenscharf Zonen ausgewiesen.
• Rote Zone: In der Roten Zone des Gefahrenzonenplanes herrscht absolutes Bauverbot für neue Bauvorhaben, da eine ständige Benützung aufgrund der voraussichtlichen Schadenswirkung oder der Häufigkeit der Gefährdung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre.
• Gelbe Zone: In der gelben Zone liegen Flächen, deren ständige Benützung durch die Gefährdung beeinträchtigt wird. Die Bebauung dieser Gebiete ist möglich, jedoch müssen Auflagen eingehalten werden, die in Einzelgutachten der zuständigen Gebietsbauleitung vorgeschrieben werden.
• Hinweis- und Vorbehaltsbereiche: Des Weiteren werden im Gefahrenzonenplan Vorbehaltsbereiche blau gekennzeichnet, Zonen, die durch andere endogene Gefahren bedroht sind, werden braun markiert und violette Bereiche weisen notwendige Überflutungsräume aus.
Quelle: BMLFUW (2017): Gefahrenzonenplan. Stand: 20.07.2017.
Unter Geschiebe versteht man das am Grund von Fließgewässern transportierte Gesteinsmaterial. Die Feststoffe bewegen sich je nach Beschaffenheit gleitend, rollend oder springend weiter.
Um Schäden bei Hochwasserereignissen zu vermindern werden Querbauwerke eingesetzt, deren Aufgabe der Rückhalt des mitgeführten Gesteinsmaterials ist wie beispielsweise Konsolidierungssperren, Geschiebestausperren, Schotterfänge etc. Im Bereich des konstruktiven Wasserbaus übernimmt die CCE Ziviltechniker GmbH sowohl Konzeption und Planung als auch die Bauüberwachung für Neubauten und Sanierungsmaßnahmen.
Quelle: HÜBL, J.; HOLZINGER, G.; KLAUS, W.; SKOLAUT C. (2003): WLS Report 50 / Band 1. Universität für Bodenkultur Wien – Institut für Alpine Naturgefahren und Forstliches Ingenieurwesen (Hrsg.), Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Wien.
Geschiebesperren sind Bauwerke in fließenden Gewässern mit der Hauptaufgabe die Fließgeschwindigkeit zu verringern sowie das mitgeführte Geröll zurückzuhalten, daher werden sie auch als Geröllsperren bezeichnet. Geschiebesperren kommen hauptsächlich in Gebirgsbächen zum Einsatz, um das Flussbett einzudämmen und eine weitere Eintiefung ins Gelände zu verhindern. Liegt das vorrangige Ziel der eingebauten Sperre im Geschieberückhalt und nicht in der Drosselung der Fließgeschwindigkeit, so muss das gesammelte Gesteinsmaterial regelmäßig aus der Anlage entfernt werden. Durch ihre erfahrenen und qualifizierten MitarbeiterInnen bietet die CCE Ziviltechniker GmbH zahlreiche Leistungen im Bereich der Wildbach- und Lawinenverbauung an. Dazu zählen neben der Planung von Geschiebesperren auch Anbruchsverbauungen, Gefahrenzonenplanungen für wildbach-, lawinen- und steinschlaggefährdete Gebiete sowie Planungen von Abflussertüchtigungen etc.
Quelle: WIKIMEDIA FOUNDATION INC. (2015): Wikipedia, Geröllsperre. Stand: 11.08.2017.
Im Laufe der Zeit wurden zahlreiche Gewässer verbaut, ohne die darauffolgenden Auswirkungen zu berücksichtigen. Ziele der Gewässerrenaturierung sind neben einem naturnahen Zustand, der Rückbau von Gewässerfassungen, die Extensivierung der forst- und landwirtschaftlichen Nutzung, die Verhinderung des Trockenfalls durch Anhebung des Grundwasserspiegels und eine Anpassung der Nutzung im Einzugsgebiet für eine Verbesserung der Wasserqualität.
Die MitarbeiterInnen der CCE Ziviltechniker GmbH zeichnen sich durch ihre besonderen Qualifikationen und Erfahrungen in der Gesamtkonzeption wasserwirtschaftlicher Maßnahmen im Bereich des Flussbaus aus.
Quelle: BROSS, F. (n.b.): Die Renaturierung von Fließgewässern. O. Verl., o. O.
Ein Gutachten wird von einem oder mehreren Sachverständigen erstellt und gibt Auskunft über ein Geschehen oder einen tatsächlichen Zustand. Es enthält eine objektive Darstellung bzw. die Beurteilung einer Sachlage aufgrund von Erfahrungswerten und Qualifikationen der Prüfenden.
CCE erstellt für seine zahlreichen Kunden Gutachten für verschiedene Aufgabenstellungen, darunter fallen Verkehrsgutachten, Gutachten im Versicherungswesen, Privatgutachten sowie Beweissicherungen.
Quelle: ZT GSCHWEND, A. (n.b.): Gutachten, Definition. Stand: 20.07.2017.