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Ziviltechniker
FAQ "F"
Fernleitungen, auch Pipelines genannt, dienen dem Transport von Flüssigkeiten (z. B. Wasser, Erdöl) oder Gasen (z. B. Erdgas oder Kohlenstoffmonoxid) über weite Strecken durch Rohrleitungen. Bei Pipelines wird mit Hilfe von Pumpen ein Überdruck im Rohr erzeugt, welcher das Medium bewegt. Die Anzahl und Leistung der Pumpen hängt vom Rohrdurchmesser, der Distanz und der Zähigkeit des zu befördernden Materials ab.
Fernleitungssysteme können mehrere tausend Kilometer lang sein und sind trotz der hohen Baukosten ökonomischer als Tankwagen. Das Leistungsspektrum der CCE Ziviltechniker GmbH umfasst die Qualitätssicherung im Leitungsbau von Ortsnetzen sowie Fernleitungssystemen.
Quelle: WIKIMEDIA FOUNDATION INC. (2017): Wikipedia, Pipeline. Stand: 20.07.2017.
Fischaufstiegshilfen sind wasserbauliche Einrichtungen, welche die Durchgängigkeit von Fließgewässern verbessern. Durch die Aufstiegshilfen ist es den Fischen und Kleintieren der Gewässersohle möglich im Rahmen des natürlichen Wanderverhaltens Stauwehre, Wasserkraftanlagen und unter Umständen auch Wasserfälle zu überwinden.
Fischaufstiegshilfen können unterschiedlich ausgeführt werden, so reichen die Varianten von technischen Bauwerken wie Schlitzpässen oder Tümpelpässen bis hin zu naturnahen Umgehungsgewässern. CCE übernimmt in diesem Bereich Konzeption, Planung und Bauüberwachung für Neubauten und Sanierungsmaßnahmen.
Die Durchgängigkeit von Gewässern ist gesetzlich verankert wie beispielsweise in der EU-Wasserrahmenrichtlinie, welche 2003 in nationales Recht überführt wurde.
Unter dem Freibord versteht man den lotrechten Abstand zwischen dem Gewässerspiegel und dem tiefsten Punkt der Dammkrone. Er stellt sozusagen eine Sicherheitshöhe in Bezug auf die hydraulische „Überlastbarkeit“ bei Gewässern dar. Bei größeren Wasserflächen kann sich der Wasserspiegel zum Beispiel durch den Wind erhöhen (Wellenlauf und Windstau). Der Freibord kann auch konstruktiven Zwecken, wie der Überdeckung der Dammdichtung, oder betrieblichen Gründen, wie der Befahrbarkeit im Hochwasserfall, dienen. Die Bemessung des Freibords hängt von mehreren Faktoren ab, liegt jedoch grundsätzlich zwischen 0,5 m – 1,5 m.
Quelle: ELLMER, A.; SKOLAUT, C.; HOCHLEITNER, G.; WAIBEL, M. (2014): Leitfaden Hochwasserrückhaltebecken – Grundsätze für Planung, Bau und Betrieb bei Wildbach- und Lawinenverbauung Österreichs. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft – Abteilung III / 5 – Wildbach- und Lawinenverbauung (Hrsg.), Wien.