E
Ziviltechniker
FAQ "E"
Die Einreichplanung ist ein wichtiger Teil der Bauplanung. Sie dient als Grundlage für die Ausführungsplanung und umfasst alle Arbeiten zur Zusammenstellung eines Bauantrags mit dem Ziel der Erteilung einer Baugenehmigung. Ein Bauantrag beinhaltet einen Antrag auf Baubewilligung, eine Baubeschreibung, einen Lageplan im Maßstab 1:500, einen Einreichplan mit Grundrissen, Ansichten und Schnitten im Maßstab 1:100 sowie verschiedene Nachweise (z. B. Energieausweis, Standsicherheitsausweis etc.). Einreichplanungen dürfen in Österreich nur von Einreichberechtigten, dazu zählt auch die CCE Ziviltechniker GmbH, angefertigt werden, welche in der jeweiligen Bauordnung definiert sind.
Diese Leistungsphase hat die endgültige Darstellung des Planungskonzepts zum Ziel und kann im Einzelfall bereits Detailpläne enthalten. Üblicherweise wird der Entwurf in einem Maßstab 1:100, bei größeren Objekten auch 1:200 oder 1:500, von den qualifizierten CCE-TechnikerInnen gefertigt. Bei Anbauten oder Innenräumen ist ein kleinerer Maßstab anzuwenden. Für die Planung von Freianlagen beträgt dieser 1:500 bis 1:100.
Die Planung ist mangelhaft, wenn sie nicht genehmigungsfähig ist. Die Objektbeschreibung ist vorzunehmen und schriftlich vorzulegen. Sie soll Auskunft über die Art der Konstruktion und der Baustoffe sowie über einzelne Gestaltungsfragen geben.
Quelle: SCHMIDT-BENNER, P. (n.b.): Leistungsphasen nach HOAI. Stand: 20.07.2017.
Die Nutzung von Wärme aus dem Erdreich wird Geothermie genannt und zählt zu den erneuerbaren Energien. Es gibt verschiedenste Arten der Erdwärmenutzung. Ein Unterscheidungsmerkmal ist die Tiefe. Während bei der tiefen Geothermie einige Kilometer tiefe Schichten genutzt werden, beschränkt sich die oberflächennahe Geothermie auf einige hundert Meter. Die Temperaturen liegen hier bei etwa 10° C und können durch Erdwärmesonden, -kollektoren und -körbe umgesetzt werden. Durch die geringe Temperatur werden bei der oberflächennahen Geothermie unterstützend Wärmepumpen eingesetzt.
Quelle: PASCHOTTA, R. (2017): RP-Energie-Lexikon, Geothermie. Stand: 20.07.2017.
Die EU- Wasserrahmenrichtlinie trat im Jahr 2000 in Kraft und wurde 2003 in nationales Recht überführt. Das Ziel dieser Richtlinie ist es bis zum Jahr 2027 einen guten ökologischen und chemischen Zustand für Oberflächengewässer sowie ein gutes ökologisches Potenzial und einen guten chemischen Zustand für erheblich veränderte oder künstliche Gewässer zu erreichen. Das Grundwasser sollte mengenmäßig und chemisch in einen guten Zustand gebracht werden. Grundsätzlich sollte eine systematische Verbesserung und keine weitere Verschlechterung des Zustands aller Gewässer stattfinden (Verschlechterungsverbot).
Zu den gesetzten Maßnahmen zählen unter anderem:
• die Vermeidung bzw. Reduzierung der Gewässerverschmutzung
• die Erhaltung oder Verbesserung von Wasserhaushalt, Gewässermorphologie und Durchgängigkeit zur Sicherung Gewässerfauna und -flora
• die Erhaltung oder Wiederherstellung eines natürlichen Bestandes von Wasserpflanzen, Gewässerkleintieren und Fischen
• der Schutz und die Verbesserung des Grundwassers als nachhaltig nutzbare Wasserressource hinsichtlich Menge und Qualität
CCE zeichnet sich durch erfahrene MitarbeiterInnen in den Bereichen des ökologischen Wasserbaus und der Gewässerunterhaltung sowie der Gewässerrenaturierung aus. Durch Gesamtkonzeptionen, Beratung und Betreuuung können dadurch Maßnahmen erarbeitet werden, die dafür sorgen die Ziele der EU-WRRL zu erreichen.
Quelle: UMWELTBUNDESAMT GMBH (n.b.): EU-Wasserrahmenrichtlinie. Stand: 20.07.2017.
Quelle: BMLFUW (2014): Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG). Stand: 20.07.2017.
Energie ist eine physikalische Grundgröße, welche die Menge von Arbeit definiert, die ein physikalisches System verrichten kann. Dementsprechend kann Energie weder erzeugt, noch verbraucht werden, sondern lediglich durch verschiedene Methoden umgeformt werden, wobei ein kleiner Teil zumeist in Form von Wärme (Reibung) „verloren“ geht. Energie wird in den Körpern gespeichert, daher wird sie auch als „gespeicherte Arbeit“ bezeichnet. Die SI-Einheit von Energie ist Joule. Die Arbeit von einem Joule wird verrichtet, wenn beispielsweise ein Körper mit 0,102 kg (1 Newton) um einen Meter angehoben wird.
Quelle: UMWELTBUNDESAMT GMBH (2017): Was ist Energie. Stand: 11.08.2017.
Beim Entsäuerungsverfahren geht es um den Ausgleich des Kalk-Kohlensäure-Gleichgewichts und die Senkung der aggressiven Kohlensäure. Zwar ist der Gehalt an Wasserstoffionen in natürlichen Wässern für den Menschen nicht schädlich, jedoch kommt es zur Korrosion bei metallischen Werkstoffen und dadurch zu Schäden im Leitungsbereich. Die Entsäuerung kann sowohl durch physikalische, als auch durch chemische Verfahren erfolgen. Je wärmer die Wässer und niedriger der pH-Wert, umso leichter kann der Entsäuerungsprozess durchgeführt werden. Die CCE Ziviltechniker GmbH bietet im Rahmen ihres Leistungsspektrums die Konzeption und die Planung sowie die Bauüberwachung von Entsäuerungsanlagen im Bereich der Wasserversorgung an.
Quelle: ZÜHLKE, K. (n.b.): Entsäuerung von Trinkwasser. Stand: 11.08.2017.