CCE Ziviltechniker GmbH (V): Ziviltechniker FAQ "V"

Druckheader

CCE Ziviltechniker GmbH: Logo

CCE Ziviltechniker GmbHParadeisergasse 12/2
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Telefon: +43 463 57404
Telefax: +43 463 57404 99
E-Mail: officeno@spamcce.co.at
Internet: www.cce.co.at

Zweigniederlassung GrazDietrichsteinplatz 15

8010 Graz

Telefon: +43 316 243811

Zweigniederlassung WolfsbergSchießstattgasse 6
9400 Wolfsberg

Telefon: +43 4352 30586

Druckvorschau

Maximieren Minimieren_

Die Vorschauseiten können vom Druck aufgrund individueller Terminaleinstellungen leicht abweichen.

Seite drucken

CCE Ziviltechniker GmbH: Inhalt, Navigation

V

Ziviltechniker

FAQ "V"
Verkehrsgutachten

Ein Verkehrsgutachten gibt Auskunft über die Belastung von Verkehrsanlagen. Durch Zählungen, Beobachtungen und statistische Daten kann eine Modellprognose der zu beurteilenden Verkehrssituation erstellt werden. Darauf basierend können Empfehlungen zur Verbesserung der Verkehrsqualität ausgesprochen und Maßnahmen gesetzt werden.

Die CCE Ziviltechniker GmbH erstellt neben weiteren Gutachten auch Verkehrsgutachten und -analysen für seine KundInnen.

Quelle: WIKIMEDIA FOUNDATION INC. (): Wikipedia, Verkehrsqualität. Stand: 31.07.2017.

Vermessung

Der Begriff Vermessung wird oft als Synonym für Geodäsie verwendet. Die Geodäsie ist die Wissenschaft von der Ausmessung und Abbildung der Erdoberfläche. Die CCE Ziviltechniker GmbH beschäftigt sich mit dem Teilgebiet der Ingenieurvermessung bzw. –geodäsie. Dazu zählen Vermessungsarbeiten, die mit der Planung, der Bauausführung und der Überwachung von Bauwerken sowie der Überwachung natürlicher Objekte, wie beispielsweise instabiler Rutschhänge oder Setzungen, in Zusammenhang stehen. Die Ingenieurvermessung fordert einen hohen Grad an Messgenauigkeit.

Quelle: WIKIMEDIA FOUNDATION INC. (2017): Wikipedia, Ingenieurgeodäsie. Stand: 31.07.2017.

Vorplanung

Die Leistungsphase der Vorplanung beinhaltet die Analyse sämtlicher Grundlagen und Vorgaben sowie die Festlegung aller Rahmenbedingungen der Planung. Daraufhin sind Entwurfsalternativen zu erarbeiten, welche die Vorstellungen der AuftraggeberInnen sowie die angedachten Nutzungen miteinbeziehen. Die Darstellung erfolgt anhand von Skizzen, Grundrissen oder Ansichten und muss nicht maßstabsgetreu sein. Der/die AuftraggeberIn muss jedoch dazu in der Lage sein, sich die Größenverhältnisse bzw. die Gestaltung vorstellen zu können. Außerdem sollte bereits in dieser Phase eine Kostenschätzung vorgenommen werden, um die Finanzierung des Projektes klären zu können sowie Vorverhandlungen mit beteiligten Behörden geführt werden.

Quelle: SCHMIDT-BENNER, P. (n.b.): Leistungsphasen nach HOAI. Stand: 31.07.2017.